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07.09.2010 | Verbraucher- und Datenschutz

Conrad und Wagner: „Funktechnologie RFID braucht Kennzeich-nung und Transparenz – Broschüre informiert“

Die Funktechnologie RFID (Radiofrequenz-Identifikation) bedarf überall dort einer Kennzeichnung, wo sie in Verbindung mit Personen genutzt wird. Sie muss für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein. RFID steht in den verbraucherrelevanten Bereichen erst am Anfang, deshalb soll gerade hier die Verbraucherinformation deutlich verstärkt werden. Verbraucherschutzministerin Margit Conrad und Landesdatenschutzbeauftragter Edgar Wagner stellten eine Informationsbroschüre vor, die gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Verbraucherdialogs erarbeitet wurde.

Conrad und Wagner sprechen sich außerdem dafür aus, bei einer Beziehbarkeit zu Personen, Datenschutz und Kennzeichnung von RFID-Systemen gesetzlich zu regeln,  sollten entsprechende Maßnahmen im Sinne einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht erarbeitet werden.

Verbraucherschutzministerin Margit Conrad: “Verbraucherinnen und Verbraucher werden im Alltag immer öfter mit Produkten konfrontiert, die RFID-Chips tragen – sei es beim Büchereiausweis oder beim Einkauf. Um das unbemerkte Auslesen von Daten zu verhindern, brauchen wir jetzt Regelungen für Kennzeichnung und Datenschutz. Im Verbraucherdialog haben wir hierzu Empfehlungen erarbeitet, die wir nun in die Praxis umsetzen müssen.“

Der Verbraucherdialog als Diskussionsforum von Unternehmens- und Verbraucherverbänden - Ergebnisse des Verbraucherdialogs RFID
Im Verbraucherdialog diskutierten 22 Unternehmen, Wirtschafts-, Berufsverbände und Verbraucherverbände über die Themen „Verbraucherinformation über RFID“, „Transparenz und Anwendungsbereiche von RFID“ sowie „Datenschutz“. Von August 2008 bis August 2010 fanden zwei Gesprächsrunden und sechs Arbeitsgruppensitzungen statt.

Die Kennzeichnung von RFID soll den Diskussionen im Verbraucherdialog zufolge nach international einheitlichen Standards erfolgen und leicht identifizierbar sein. Ausgenommen werden können RFID-Anwendungen, bei denen nur einfachste Daten gespeichert sind und die nur auf kurze Distanzen ausgelesen werden können, z.B. die heute schon vielfach verwendeten Chips zur Arbeitszeiterfassung in Betrieben. Die Kennzeichnung soll nicht nur im Einzelhandel, sondern auf allen Produkten mit einer Beziehbarkeit zu Personen durch RFID zu finden sein, wie etwa auf Skipässen oder bei Bezahltickets. Sie soll sich am Produkt selbst befinden oder Teil der Produktkennzeichnung sein, also beispielsweise auf dem Etikett, am Regal, im Vertrag oder auf der Verpackung erfolgen.

Über erforderliche Datenschutzmaßnahmen und ihre Umsetzung wurden unterschiedliche Konsequenzen gezogen. Während die Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft sich eher für Selbstverpflichtungen aussprechen, präferieren Daten- und Verbraucherschutzvertreter- und Vertreterinnen eher eine gesetzliche Lösung.

Im Bereich der Verbraucherinformation wurde festgestellt, dass bei jeder RFID-Anwendung, mit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Berührung kommen, Informationen zur Verfügung stehen müssen. Damit auf Nachfrage eine tiefer gehende Information von neutraler Stelle zur Verfügung steht, wurde eine Informationsbroschüre erarbeitet. 

Chancen und Risiken
Die 60-seitige Broschüre „RFID-Was ist das?“ erklärt, wie RFID funktioniert und erläutert die rechtlichen Regelungen. Auf über 20 Seiten werden die wichtigsten Einsatzgebiete von RFID in Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit, Mobilität, Freizeit und Kultur sowie die Vor- und Nachteile des RFID-Einsatzes in diesen Bereichen beschrieben. Abschließend werden eine mögliche Strahlenbelastung, Probleme beim Recycling und im Datenschutz sowie das Internet der Dinge als Herausforderungen und Perspektiven diskutiert. Die Broschüre wird über die Partner im Verbraucherdialog vertrieben. Sie kann auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz www.mufv.rlp.de/service/publikationen und des Landesbeauftragten für den Datenschutz unter http://www.datenschutz.rlp.de/downloads/oh/info_RFID.pdf kostenlos heruntergeladen sowie bei der Pressestelle des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (Telefon 06131 / 164468 oder per Email: bestellung(at)mufv.rlp.de) und bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz (Telefon 06131/208-2449 oder per Email: poststelle(at)datenschutz.rlp.de) bestellt werden

RFID erreicht den Alltag
Das Textilunternehmen Gerry Weber wird RFID-Chips ab Ende 2010 flächendeckend in seinen Textilien als Diebstahlschutz einsetzen. Ab Anfang Oktober werden die firmeneigenen Filialen, in Rheinland-Pfalz in Koblenz, Trier und Speyer, mit Lesegeräten ausgestattet. Die Chips sind in die Etiketten eingenäht und werden nach mehrmaligem Waschen unbrauchbar. Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf die Anwesenheit des RFID-Chips und die Möglichkeit, das Etikett zu entfernen, hingewiesen.
Weiteres Beispiel für den Einsatz von RFID ist die Universitätsbibliothek Mainz. Die Universitäten in Kaiserslautern und Trier geben Studentenausweise mit RFID-Chips aus. In Trier ist der Studentenausweis gleichzeitig Essenskarte und Bibiliotheksausweis. Die Bahncard 100 enthält ebenfalls einen RFID-Chip für das Carsharing.

Gesetzliche Grundlage reicht nicht aus
Der Einsatz von RFID ist bisher in weiten Bereichen gesetzlich nicht geregelt. Eine EU-Empfehlung zu RFID und Datenschutz vom Mai 2009 schlägt den Mitgliedsstaaten aber Rahmenbedingungen vor. Gefordert wird eine Datenschutzfolgeabschätzung für jede RFID-Anwendung. Ein einheitliches Logo soll auf die Präsenz von Lesegeräten und im Einzelhandel auf Produkte mit RFID-Chips hinweisen. Die Kennzeichnung am Produkt und außerhalb des Einzelhandels ist nicht vorgesehen.

RFID ermöglicht eindeutige Identifikation und kontaktloses Auslesen

RFID ist wie der bekannte optische Barcode eine Technologie zur automatischen Identifikation. RFID ermöglicht eine eindeutige Identifizierung jedes Produktes, ohne auf Verpackungen aufzufallen und ohne eine Sichtverbindung zu benötigen. Mit RFID-Chips gekennzeichnete Produkte lassen sich weltweit eindeutig identifizieren. Die Möglichkeit der kontaktlosen eindeutigen Identifikation von Produkten macht RFID zu einer Querschnittstechnologie mit großem Potential und vielfältigen Anwendungsfeldern – von der Fälschungssicherheit über Zahlungssysteme bis hin zu Logistik und Produktion.

„RFID birgt große Chancen für die Wirtschaft, aber auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie profitieren von sinkenden Produktionskosten und schnelleren Bezahlsystemen ebenso wie von eindeutig identifizierbaren und damit rückverfolgbaren Produkten. RFID aber auch ein Risiko bedeuten, z.B. wenn Verhaltens- oder Bewegungsprofile abgeleitet werden können“, erklärt Verbraucherschutzministerin Margit Conrad.

RFID ohne Transparenz nicht kontrollierbar
„RFID bringt nicht nur wirtschaftliche Vorteile mit sich, diese Technik ist auch datenschutzrechtlich brisant“, so der Landesdatenschutzbeauftragte Wagner. Diese Brisanz ergäbe sich daraus, dass RFID in der Lage ist, Produkte, Waren, Gegenstände, die die Menschen mit sich führen, zu identifizieren, auszulesen und zu speichern, ohne dass die Betroffenen davon etwas merken.
„Es ist klar, worauf das hinauslaufen kann: auf die Erstellung von Bewegungs- und Konsumprofilen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Herstellung solcher Profile ist unzulässig und muss verhindert werden. Deshalb ist es notwendig, die RFID-Tags an den Produkten nach dem Bezahlvorgang obligatorisch zu deaktivieren. Etwas anderes kann nur akzeptiert werden, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher ausdrücklich mit einer fortbestehenden Funktionsfähigkeit des Tags einverstanden sind“, so Wagner. 

Über dieses Recht und über den konkreten Einsatz von RFID müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden, wobei ein europaweit einheitliches Zeichen zu entwickeln und anzuwenden ist. Da diese Anforderungen an datenschutzgerechte RFID-Anwendungen zurzeit nicht geregelt sind, auch nicht im Bundesdatenschutzgesetz, bedarf es neuer Vorschriften. „In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU-Kommission ist es aus datenschutzrechtlicher Sicht akzeptabel, wenn die betroffenen Branchen solche Vorschriften im Wege einer Selbstregulierung in Kraft setzten, wobei eine wirksame Kontrolle und entsprechende Sanktionsmöglichkeiten selbstverständlich sind“, so Wagner.  

Der Verbraucherdialog als Instrument der Verbraucherpolitik
Das Leitbild der rheinland-pfälzischen Verbraucherpolitik ist das informierter Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Kaufentscheidung verantwortlich treffen und von Anbietern, die die Verantwortung für die Qualität ihrer Produkte übernehmen. Der Verbraucherdialog soll als verbraucherpolitisches Instrument zur Erreichung dieses Leitbilds beitragen.

Ziel des Verbraucherdialogs ist es, Anbieter und Verbraucher bzw. deren Verbände und Experten an einen Tisch zu bringen, um die Markttransparenz sowie die Marktsicherheit zu verbessern. Der Verbraucherdialog - als feste Einrichtung der Landesre-gierung - besteht aus einzelnen themenbezogenen Veranstaltungsreihen. Anbieter- und Verbraucherorganisationen sowie Experten erarbeiten in einem begrenzten Zeitraum gemeinsam Lösungsvorschläge für ein verbraucherpolitisch aktuelles Problemfeld.

Der erste Verbraucherdialog zum Thema „Neue Medien – Kundenschutz für Jugendliche“ startete im April 2007 mit Expertinnen und Experten aus 20 Institutionen und wurde im März 2008 abgeschlossen. Der zweite Verbraucherdialog „RFID“ startete am 25. August 2008 und wurde am 26. August 2010 abgeschlossen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Verbraucherdialogs RFID

  • Arbeitsgemeinschaft der Landfrauenverbände in Rheinland-Pfalz
  • Arbeitsgemeinschaft evangelische Haushaltsführungskräfte der evangelischen
  • Frauenarbeit in Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz
  • Bluhm Systeme
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
  • Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien
  • Deutsche Vereinigung für Datenschutz
  • Deutscher Bibliothekenverband, Landesverband Rheinland-Pfalz
  • Industrie- und Handelskammer Koblenz
  • Informationsforum RFID
  • Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz
  • Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
  • Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-
  • Pfalz
  • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-
  • Pfalz
  • Sontag – The Tag Maker
  • Technische Universität Kaiserslautern
  • Verband deutscher Verkehrsunternehmen, Landesgruppe Südwest
  • Verband für Automatische Identifikation, Datenerfassung und Mobile Daten-
  • kommunikation
  • Verband für den IT-Mittelstand
  • Verbraucherservice im Katholischen Deutschen Frauenbund
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
  • Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz



 

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