Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten fördert Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Stipendien zum Arten- und Biotopschutz für Dissertationen, Diplom- uind Examensarbeiten.
Hier die Förderungsgrundsätze, Nebenbestimmungen und Voraussetzungen:

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Förderungen
Landesförderung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Stipendien
- Stipendien Arten- und Biotpschutz (diese Seite ist in Bearbeitung)
