Die Abteilung beschäftigt sich neben Grundsatzfragen der Umweltpolitik mit den großen und wichtigen Themenfeldern Nachhaltige Entwicklung und Naturschutz. Hierbei werden sowohl juristische Zusammenhänge des Naturschutzes und der Landschaftspflege, als auch fachliche und administrative Aufgaben zu den Themen biologische Vielfalt, naturverträgliche Landnutzungen, insbesondere des Vertragsnaturschutzes, Raumbezogene Umweltplanung, Landschaftsinformationssysteme und Eingriffe in Natur und Landschaft be- und erarbeitet. Ebenso zählen die Bereiche Natura 2000, Strategien einer Nachhaltigen Entwicklung, Bildung für Nachhaltigkeit sowie Umweltkooperationen zum Aufgabenspektrum der Referentinnen und Referenten der Abteilung.
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