Die Strahlung radioaktiver Stoffe und die Röntgenstrahlung werden umfangreich als Nutzstrahlung in Medizin, Technik und Forschung eingesetzt. Dabei gilt als oberstes Gebot des Strahlenschutzes, jede unnötige Strahlenexposition zu vermeiden und unvermeidbare Strahlung so gering wie möglich zu halten. Durch geeignete Auswahl der betreffenden radioaktiven Stoffe und deren Aktivitätsmenge, Verkürzung der Expositionszeiten bei der Anwendung, sachgerechte Abschirmung, Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von der Strahlenquelle kann diesen Erfordernissen Rechnung getragen werden. Der Ausbildung im Strahlenschutz für leitende, beaufsichtigende bzw. für diesen Bereich tätige Personen ist daher ein besonderer Wert zugewiesen.
Wie aus der Abbildung (Quelle BMU: Bericht der Bundesregierung über Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung, 2003) hervorgeht, wird der größte vom Menschen erzeugte Beitrag zur Strahlenexposition durch medizinische Anwendungen und insbesondere durch Röntgenstrahlung verursacht. Unnötige Röntgenaufnahmen sind zu vermeiden. Der Patient sollte dem Arzt angeben, ob und bei welchem anderen Arzt bereits ähnliche Röntgenuntersuchungen durchgeführt wurden. Zweckdienlich ist dabei das Röntgennachweisheft (Röntgenpass). Wichtig ist auch der Schutz nicht untersuchter Körperteile durch eine Bleischürze oder einen Keimdrüsenschutz. Frauen sollten während einer Schwangerschaft nur in besonders begründeten Ausnahmefällen geröntgt werden.
Im Rahmen der erforderlichen Genehmigungsverfahren werden durch die zuständige Behörde technische, fachliche und organisatorische Bedingungen festgelegt, die die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gewährleisten. Durch die Behörde erfolgen gemeinsam mit technischen Sachverständigen und den Ärztlichen Stellen regelmäßig Überprüfungen zum Schutz der Patienten, der Arbeitskräfte und der Umwelt.

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