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Startseite > Wasser > Trinkwasser

Trinkwasser - Wasser für den menschlichen Gebrauch



Foto: Project Photos

Wasser ist nicht nur als Getränk lebenswichtig. Mit ihm wird auch gekocht, geputzt, gewaschen, geduscht und gebadet. Krankheitserreger und Schadstoffe könnten deshalb auf vielen Wegen rasch verbreitet werden. Der europäische Gesetzgeber hat deshalb den Begriff Trinkwasser nach seinem Verwendungszweck definiert. Nach der im Dezember 1998 in Kraft getretenen "Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch" ist auch Wasser, das für die Körperreinigung, zum Kochen, zur Körperpflege und zum Wäschewaschen verwendet wird, Trinkwasser und muss den Vorschriften der Richtlinie entsprechen. Zweck der Richtlinie ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus einer Verunreinigung des Trinkwassers ergeben, zu schützen.

Die neue Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001

In unserem Land darf nur solches Wasser als Trinkwasser abgegeben werden, das den strengen Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung genügt. Die Trinkwasserverordnung regelt die Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers, an die Trinkwasseraufbereitung, die Pflichten des Inhabers der Wasserversorgungsanlage, die Überwachung durch das Gesundheitsamt sowie die Ahndung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Mit der neuen Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (TrinkwV 2001) wurde die Europäische Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die TrinkwV 2001 ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft.
Die TrinkwV 2001, mit der verschiedene Grenzwerte weiter abgesenkt wurden, gilt am Wasserhahn des Verbrauchers. Mit ihr erhält der Verbraucher auch das Recht, über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Trinkwassers aktuell und umfassend informiert zu werden. Die vor allem für die Gesundheit von Kindern wichtigste Änderung ist die Herabsetzung der zulässigen Höchstkonzentration von Blei im Trinkwasser von 40 Mikrogramm auf 10 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass die TrinkwV 2001 einer der besten Trinkwasserstandards weltweit ist.

Anforderungen an die Trinkwasserqualität

Um den Körper fit und gesund zu halten, sollen wir täglich mindestens zwei bis drei Liter Flüssigkeit zu uns nehmen,  so die Empfehlung von Ärzten und Trainern. Da Trinkwasser nicht nur Getränk, sondern auch Bestandteil fast aller anderen Lebensmittel ist, konsumieren wir tatsächlich insgesamt täglich etwa drei Liter Wasser. 50 000 bis 60 000 Liter sind das im Laufe unseres Lebens. Weil es für den Menschen eine solch große Bedeutung hat, ist Trinkwasser eines der am besten kontrollierten Lebensmittel überhaupt. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, werden vom Gesetzgeber höchste Anforderungen an die Trinkwasserqualität gestellt. Zur Überwachung muss das Wasser daher regelmäßig kontrolliert werden. Die seuchenhygienische Sicherheit ist besonders wichtig. Krankheitserreger dürfen nicht in Trinkwasser enthalten sein.
Die TrinkwV 2001 legt mit Vorsorge-Grenzwerten Konzentrationen für bestimmte chemische Inhaltsstoffe fest. Dabei werden große Sicherheitsspannen berücksichtigt. Die Grenzwerte sind so niedrig bemessen, dass die menschliche Gesundheit bei lebenslangem Trinkwassergenuss nicht geschädigt werden kann. In Ausnahmefällen kann von diesen Grenzwerten für einen befristeten Zeitraum abgewichen werden, wenn dadurch die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird und die Trinkwasserversorgung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Befristete Ausnahmen können jeweils einmal vom Gesundheitsamt, vom Landesuntersuchungsamt und dann nur noch von der EG-Kommission erteilt werden.

Trinkwasserüberwachung

In Rheinland-Pfalz wird Trinkwasser von etwa 1 650 öffentlichen Wasserwerken an den Verbraucher abgegeben. Die Trinkwasserqualität ist von den Wasserversorgungsunternehmen in eigener Verantwortung ständig zu kontrollieren. Dies wird von den Gesundheitsämtern der Kreisverwaltungen überwacht. Entsprechend der TrinkwV 2001 müssen die Wasserversorgungsunternehmen in regelmäßigen Abständen das Trinkwasser auf mikrobiologische, physikalische und chemische Parameter untersuchen oder untersuchen lassen. Die Zahl der Untersuchungen steigt mit der Menge des an die Bevölkerung abgegebenen Wassers.
Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserversorgungsanlagen durch eigene Kontrollen und Entnahme von Wasserproben. Alternativ zur Wasserprobe kann es sich auf die Überprüfung der Untersuchungsergebnisse beschränken, wenn diese von einer amtlich zugelassenen Untersuchungsstelle ermittelt wurden. Stichprobenartig wird auch am Wasserhahn öffentlicher Gebäude untersucht. Hierzu gehören in erster Linie Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Schulen oder Gaststätten. Für die Überwachung der Trinkwasserqualität wurden bisher landesweit etwa 2.500 Kontrollpunkte eingerichtet.

Anzeige-, Informations- und Dokumentationspflichten

Die Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, Grenzwertüberschreitungen mikrobiologischer und chemischer Parameter dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus müssen dem Verbraucher Zusatzstoffe, die dem Wasser zur Desinfektion oder Aufbereitung zugesetzt werden, regelmäßig einmal jährlich durch Veröffentlichung in der Tageszeitung oder als Aushang bekannt gegeben werden. Zugelassene Abweichungen von Trinkwassergrenzwerten müssen dem Bundesministerium für Gesundheit mitgeteilt werden. Weiterhin ist die Landesregierung verpflichtet, der EG-Kommission entsprechend der "Berichtspflichten-Richtlinie" (RL 91/692/EWG) jährlich eine Zusammenfassung über die insgesamt landesweit durchgeführten Untersuchungen zur Trinkwasserqualität über das Bundesministerium für Gesundheit vorzulegen. Für eine moderne Trinkwasserüberwachung und um den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten, stellt die Landesregierung den an der Trinkwasserüberwachung beteiligten Fach- und Gesundheitsbehörden, Wasserversorgungsunternehmen und Laboren die Internet-Plattform  Twistweb bereit.

Trinkwasser - Lebensmittel Nr.1

Trinkwasser ist heute das am besten kontrollierte Lebensmittel überhaupt. Es ist in unseren Regionen für alle nicht nur in ausreichender, sondern in der jeweils gewünschten Menge verfügbar. Es ist so, wie es aus dem Wasserhahn kommt, zum Trinken geeignet. Es muss nicht nachbehandelt oder weiter aufbereitet werden. Geräte zum Aufbereiten von Trinkwasser sind grundsätzlich nicht erforderlich. Die tatsächlichen Stoffkonzentrationen liegen in der Regel weit unterhalb von gesundheitlichen Leitwerten und damit bei Spurenkonzentrationen, die auch bei einer lebenslangen Aufnahme gesundheitlich unbedenklich sind. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit wird durch eine eigens für Trinkwasser geschaffene Rechtsvorschrift, die TrinkwV 2001, sichergestellt.
Ansprechpartner in Sachen Trinkwasser sind Ihr Wasserwerk, das Gesundheitsamt Ihrer Kreisverwaltung sowie das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

 

Weitere Informationen zur Wasserversorgung erhalten Sie hier.