Welche Untersuchungstellen zugelassen sind, können Sie der Liste der Untersuchungsstellen, die die Anforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) gemäß Artikel 1 der Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) erfüllen und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben entnehmen. Der Parameterliste der Untersuchungsstellen können sie entnehmen, welche Parameter der TrinkwV bei der jeweiligen Untersuchungsstelle durch die Akkreditierung erfasst sind.


